Über uns

Die tauben Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher in Deutschland (tgsd) schließen sich als Forum zusammen und setzen sich für die Professionalisierung ihrer Berufstätigkeit ein. Das Ziel ist auch, dieses neue Berufsbild bekannt zu machen, die Einsatzbereiche zu erklären, aber auch Abgrenzungen zu anderen Berufsbildern zu definieren. Die Aufklärung über ihren Beruf und die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen gehören zu weiteren Aufgaben der Mitglieder des Forums.

Die Ausbildung für taube Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland hat die Form eines weiterbildenden Studiums, das gemeinsam vom Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser (IDGS) der Universität Hamburg und der ebenfalls dort ansässigen Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) angeboten wird und mit der staatlichen Prüfung zur Gebärdensprachdolmetscherin bzw. zum Gebärdensprachdolmetscher abschließt. Die Lehrinhalte des Studiums sind äußerst vielfältig und reichen von Gedächtnistraining und Linguistik fürs Gebärdensprachdolmetschen über International Sign bis zu Simultandolmetschen, Vom-Blatt-Übersetzen und Dolmetschen vom Teleprompter.

Die ersten tauben Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher haben das Studium im September 2011 erfolgreich beendet und im Anschluss die staatliche Prüfung am Amt für Lehrerbildung (AfL) in Darmstadt absolviert. Die Absolventinnen und Absolventen gründeten unmittelbar nach Abschluss des Studiums eine Arbeitsgruppe, welche sich „Forum tgsd“ nennt.

Was ist der Unterschied zu hörenden Gebärdensprachdolmetschkräften? Die meisten hörenden Gebärdensprachdolmetschkräfte sind lautsprachlich aufgewachsen und haben später eine Gebärdensprache als Fremdsprache erlernt. Für taube Gebärdensprachdolmetschkräfte hingegen ist eine Gebärdensprache die Erstsprache und Alltagssprache. Sie sind seit ihrer Kindheit mit der Gehörlosengemeinschaft vertraut.

Taube Gebärdensprachdolmetschkräfte arbeiten in Settings, bei denen zwischen unterschiedlichen Gebärdensprachen gedolmetscht wird, aber auch in Settings, bei denen zwischen einer Gebärdensprache und einer Lautsprache gedolmetscht wird. In diesem Fall arbeiten sie zusammen mit hörenden Gebärdensprachdolmetschkräften, z. B. bei Vorträgen, die von hörenden Dolmetschkräften aus der deutschen Lautsprache in die Deutsche Gebärdensprache (DGS) und anschließend von tauben Dolmetschkräften aus der DGS in eine andere Gebärdensprache oder in International Sign gedolmetscht werden.

So kommen sie beispielsweise bei Kongressen oder Tagungen zum Einsatz und arbeiten je nach den sprachlichen Gegebenheiten mit hörenden und/oder tauben KollegInnen zusammen.

Des Weiteren fertigen taube DolmetscherInnen sogenannte Vom-Blatt-Übersetzungen an, bei denen ein schriftlicher Text in eine Gebärdensprache übersetzt wird, beispielsweise der Text von diversen Formularen, Anträgen und vielem mehr. Ebenfalls dolmetschen sie für taube MigrantInnen, deren Erstsprache nicht die Deutsche Gebärdensprache ist, sowie für taube Menschen mit besonderen sprachlichen Bedürfnissen. Dies können zum Beispiel Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen mit einer Mehrfachbehinderung sein. Eine spezielle Form des Dolmetschens, die mit der Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten verstärkt zum Einsatz kommt, ist das Ferndolmetschen, bei dem sich die DolmetscherInnen an einem anderen Ort befinden als die restlichen Beteiligten und über das Internet mit dem Geschehen „verbunden“ sind. Auf diese Weise dolmetschen TGSD beispielsweise politische Veranstaltungen.

Ein weiteres mögliches Arbeitsfeld für taube GebärdensprachdolmetscherInnen ist der Bereich Medienübersetzen. In dieser Hinsicht ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 relevant: Darin wird unter anderem festgelegt, dass bestimmte Inhalte der Internetauftritte von Behörden der Bundesverwaltung in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen sind.

Die Qualität von Übersetzungsdienstleistungen ist uns als professionellen Sprachmittlern sehr wichtig. Einen Orientierungspunkt hierzu bildet beispielsweise die europäische Norm DIN EN 15038 für Übersetzungsdienstleister. Diese legt Qualitätsstandards für Übersetzungen fest und führt beispielsweise die Qualitätssicherung als notwendiges Kriterium für qualitativ hochwertige Übersetzungen auf.

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