Die BFIT (Bundesaufsicht für barrierefreie Informationstechnik) hat eine überarbeitete Handlungsempfehlung zur Ausschreibung von DGS-Videos veröffentlicht. Sie ist unter diesem Link zu finden.
Einen besonderen Hinweis möchten wir TGSD Vorstand auf den Punkt „2.3 Nachweise zur Fachkunde (persönliche Eignung, Qualifikation und Erfahrung)“ verweisen, in dem dieser Punkt für unsere Arbeit als zertifizierte Gebärdensprachdolmetscher / -innen relevant ist. Und wir bitten die Verantwortlichen und Auftraggeber von Videoübersetzungen darauf hinzuweisen, dass die Gebärdensprachdolmetscher / -innen und der Auftraggeber sich an diese Handlungsempfehlungen halten sollten.